Patienteninfo
Terminvereinbarungen
Bei rechtzeitiger telefonischer oder persönlicher Vereinbarung können Ihre Wünsche am besten berücksichtigt und Wartezeiten vermieden werden.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht warnehmen können, geben Sie mir bitte rechtzeitig Bescheid. Rechtzeitig heißt,
zwei bis drei Tage im Vorraus, spätestens aber am Vortag!
Bitte bedenken Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben in der Praxis ein Leerlauf und uns ein finanzieller Schaden entsteht. Wir werden Ihnen deshalb nach § 615 BGB die angesetzte Behandlung in Rechnung stellen.
Rezeptgültigkeit
Nach dem von Ihrem behandelten Arzt ausgestelltem Rezept muss innerhalb von zehn Tagen mit der Behandlung begonnen werden. Weiterhin darf zwischen den einzelnen Behandlungstagen ohne wichtigen Grund (z.B. Krankeheit oder Urlaub) keine Pause von mehr als zehn Tagen entstehen.
Was müssen Sie zur Behandlung mitbringen?
Bitte bringen Sie zu den Behandlungen ein eigenes Handtuch mit.